Hustig zerschlug viel Porzellan 2012

Gehalt statt Kündigung – Bürgermeisterin zerschlug viel wertvolles Porzellan

Mit einem Vergleich endete das von Bürgermeisterin Ute Hustig (LINKE) angestrengte und mit einer Strafanzeige flankierte Verfahren zur fristlosen Kündigung der langjährigen Leiterin der Kita Anne Frank.

Nachdem die Güteverhandlung noch keinen Rechtsfrieden erbrachte und die Bürgermeisterin auch ein späteres Vergleichsangebot ausschlug, erwirkte das Arbeitsgericht nun doch noch eine gütliche Einigung ohne Urteilsspruch: Die Gemeinde nimmt die fristlose Kündigung zurück und erteilt ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, der Arbeitsvertrag wird noch bis Mitte des Jahres weitergeführt, die Gemeinde verzichtet aber auf eine Arbeitsleistung.

Schwerste Geschütze wurden da in Stellung gebracht: Eine Berliner Fachanwältin wurde beauftragt, eine fristlose Kündigung ausgesprochen, ein Hausverbot exerziert. Über die sachlichen Gründe dieses harten Vorgehens der Bürgermeisterin gegen eine langjährige verdiente Mitarbeiterin der Gemeinde musste lange spekuliert werden. Betroffene Eltern bemühten sich vergeblich um Informationen, warum die allgemein angesehene Kita-Leiterin ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen durfte.

Eine Presseauskunft der Bürgermeisterin schien Aufklärung zu bringen: Bei der Kündigung gehe es auch um „Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Geldern“, sie habe deshalb eine Strafanzeige erstatten lassen. Dann wurde aber bekannt, dass es sich bei der kolportierten „Schwarzen Kasse“ um ein Sonderkonto handelt, das eben nur für Kita-Zwecke verwandt wurde – ein Verfahren, das wohl auch in anderen KiTas und Schulen in der Region nicht verboten sei. Und deshalb wurde wiederum die Vermutung laut, dass der „wahre Grund“ der Kündigung darin liegen könnte, dass die Gekündigte ihrer Tochter bei der Gründung einer privaten Kita im Ort geholfen habe – schließlich hatte die Bürgermeisterin auch den Vorwurf der „Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber“ erhoben. Die Gerüchteküche brodelte.

Eine sachliche Aufklärung des Sachverhalts war offensichtlich blockiert. Zu stark war wohl der Drang, die „Schuld“ allein bei der Mitarbeiterin zu suchen und letztlich 100%-ig Recht zu behalten. Auf der Strecke blieb offensichtlich eine rasche und unbürokratische Bereinigung der festgestellten Mängel – sicherlich die erste Pflicht in einer ordentlichen Verwaltung. Denn natürlich ist es nicht gut, dass klare Regeln über die Einzahlung, Verwaltung und die Ausgabe von in der KiTa anfallenden Geldern fehlen, wenn sich über die Jahre hinweg stattliche Summen ansammeln können. Diese Regeln hätte man rasch und im Einvernehmen mit Eltern und Kita erlassen und durchsetzen müssen, ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten. Denn umgekehrt wäre es sicher zu umständlich, jede Einnahme aus einem Elternbasar immer gleich an die Gemeindekasse abzuführen, jede kleine Ausgabe für die Kita im Gemeindehaushalt zu buchen oder gar zu verbieten, mit Einverständnis der Eltern unbürokratische „Gruppenkassen“ zu führen.

Nun blieb das von der Bürgermeisterin und einigen bei der Gerichtsverhandlung anwesenden Gemeindevertretern erhoffte Gerichtsurteil aber aus. Den schweren Geschützen fehlte schlicht die Munition, die fristlose Kündigung war nicht haltbar.

Gut dass es Gerichte gibt, die sich Mühe geben, dass die streitenden Parteien aufeinander zugehen und doch noch eine vernünftige Lösung finden. Die Arbeitnehmerin wurde dadurch rehabilitiert, dass das Arbeitsverhältnis noch einige Zeit ordentlich weitergeführt und mit einem wohlwollenden Zeugnis „besiegelt“ wird. Die Gemeinde zahlt das vereinbarte Gehalt noch weiter, verzichtet dabei aber auf die Arbeitsleistung. Hinzu kommen aus der Gemeindekasse noch die Anwaltskosten.

Nun ist noch zu hoffen, dass es allen Beteiligten gelingt, das zerschlagene Porzellan rasch wieder zu kitten. Denn nichts geht über möglichst unbeschwerte Arbeitsverhältnisse in den Kitas.